Springe zum Inhalt
  1. Sprechen Sie Ihren Arzt an!

    Rehasport kann sowohl von Ihrem Hausarzt als auch von Fachärzten wie beispielsweise Orthopäden verordnet werden. Eine solche Verordnung wird nicht mit dem Heilmittelbudget verrechnet.

  2. Lassen Sie Ihre Verordnung genehmigen!

    Hierzu legen Sie die Verordnung ihrer Krankenkasse persönlich vor oder schicken diese per Post an die zuständige Abteilung. Erst nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse können Sie am Rehasport kostenlos teilnehmen.

  3. Vereinbaren Sie einen Termin bei uns!

    Das Vorabgespräch dient zum Kennenlernen und zur Besprechung Ihrer Verordnung. Wir führen momentan, bedingt durch die Coronapandemie, keine persönlichen Gespräche vor Ort mehr durch und haben auf Telefongespräche und auf "digital" (z.B. Zoom oder per Mail) umgestellt. Wenn möglich, schicken Sie uns Ihre Verordnung postalisch oder eingescant per Mail zu, selbst über Whatsapp ist eine Übermittlung möglich, sofern Sie das wollen. Wir garantieren Ihnen eine individuelle, sensible und vertrauliche Beratung. Unser Übungsleiter - Matteo Ghilardi - erledigt mit Ihnen alle rechtlichen Formalitäten, leitet Ihnen die zusätzlichen Unterlagen weiter, die Sie auch bequem hier herunterladen können und gibt Ihnen wichtige Tipps für Ihre Verordnung.

  4. Genießen Sie eine familiäre Atmosphäre in unseren Kursstunden!

    Trainiert wird in Kleingruppen. So können wir individuell auf die unterschiedlichsten Belange unserer Teilnehmer eingehen. Keine Angst - wir werden Sie nicht überfordern! Wir berücksichtigen Ihre Verletzungen und sportlichen Voraussetzungen, oft gibt es mehrere Varianten pro Übung.

 

Der Profi-Tipp von Matteo Ghilardi:

Achten Sie darauf, dass bei der Verordnung die Rubrik „Rehabilitationssport“ angekreuzt ist. Oft kommt es bei der Wasser-Gymnastik zur Verwechslung mit Funktionstraining.

Matteo Ghilardi

Lassen Sie sich gleich 2x Rehasport in der Woche verschreiben, auch wenn Sie generell nur einmal kommen wollen. Dann kommen Sie wegen der begrenzten Laufzeit der Verordnung gegen Ende nicht in Stress.

Denn: Das Schwimmen findet nur während der Schulzeit statt, also ca. 40x im Jahr. Davon müssen Sie noch Ihre Fehltage abziehen, die sich aus Krankheiten, Urlaub oder sonstigen Terminen ergeben.